Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Helico TV
Inhaber: Ulrich Mey
Anna-Susanna-Stieg 3, 22457 Hamburg
[email protected]
Stand: 06.2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Auftragnehmer und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB über die Durchführung von Drohnenflügen sowie die Erstellung, Bearbeitung und Lieferung von Luftbild-, Foto- und Videoaufnahmen.
(2) Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von einem Vertragsschluss ausgeschlossen.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, elektronische Bestätigung oder tatsächliche Ausführung der Leistung zustande.
(3) Angaben auf der Website stellen kein verbindliches Angebot dar.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen unter Beachtung der geltenden luftverkehrsrechtlichen Vorschriften sowie aller erforderlichen betrieblichen Sicherheitsanforderungen.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Flüge abzulehnen, zu verschieben oder abzubrechen, wenn:
- gesetzliche oder behördliche Vorgaben dies erfordern,
- Flugverbotszonen betroffen sind,
- notwendige Genehmigungen fehlen,
- Sicherheitsrisiken bestehen,
- Wetterbedingungen einen sicheren Betrieb nicht zulassen.
(4) In diesen Fällen entsteht kein Schadensersatzanspruch gegen den Auftragnehmer.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt sämtliche zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber versichert, dass die gewünschten Aufnahmen keine Rechte Dritter verletzen.
(3) Sofern erforderlich, beschafft der Auftraggeber auf eigene Kosten:
- Grundstückszugangsrechte,
- Einwilligungen von Eigentümern,
- Dreh- oder Nutzungsgenehmigungen,
- sonstige erforderliche Zustimmungen Dritter.
(4) Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Informationen oder Genehmigungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 5 Termine und Ausführung
(1) Vereinbarte Ausführungstermine stehen unter dem Vorbehalt geeigneter Wetter-, Licht- und Flugbedingungen.
(2) Wetterbedingte Verschiebungen begründen keinen Verzug.
(3) Der Auftragnehmer wird in diesem Fall einen Ersatztermin anbieten.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen zu verlangen.
(4) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
(5) Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 7 Stornierung
(1) Stornierungen bedürfen der Textform.
(2) Erfolgt eine Stornierung durch den Auftraggeber, kann der Auftragnehmer folgende pauschalierte Ausfallentschädigung verlangen:
- bis 14 Kalendertage vor Termin: kostenfrei
- 13 bis 7 Kalendertage vor Termin: 30 % der Auftragssumme
- 6 bis 2 Kalendertage vor Termin: 50 % der Auftragssumme
- weniger als 48 Stunden vor Termin: 80 % der Auftragssumme
(3) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
§ 8 Lieferung
(1) Die Lieferung erfolgt digital über Downloadlink, Cloudspeicher oder ein anderes vereinbartes Medium.
(2) Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
(3) Der Auftragnehmer darf Teillieferungen vornehmen, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
§ 9 Rohmaterial
(1) Rohmaterial wird nur geliefert, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Eine Verpflichtung zur Archivierung von Rohmaterial besteht nicht.
(3) Sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, kann Rohmaterial nach sechs Monaten nach Übergabe gelöscht werden.
§ 10 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche Urheberrechte verbleiben beim Auftragnehmer.
(2) Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den gelieferten Aufnahmen.
(3) Die Nutzung ist auf den vertraglich vereinbarten Zweck beschränkt.
(4) Eine Weiterveräußerung, Unterlizenzierung oder Übertragung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
(5) Veränderungen oder Bearbeitungen der Aufnahmen sind zulässig, soweit sie dem vereinbarten Nutzungszweck dienen und keine berechtigten Interessen des Auftragnehmers beeinträchtigen.
§ 11 Referenznutzung
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, erstellte Aufnahmen zur Eigenwerbung zu verwenden.
(2) Dies umfasst insbesondere:
- Website
- Social-Media-Kanäle
- Portfolio
- Präsentationen
- Werbematerialien
(3) Der Auftraggeber kann einer Referenznutzung vor Vertragsschluss schriftlich widersprechen.
§ 12 Gewährleistung
(1) Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen.
(3) Der Auftragnehmer erhält zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung.
§ 13 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung ist der Höhe nach auf die jeweilige Auftragssumme begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(5) Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für:
- wetterbedingte Einschränkungen,
- behördliche Flugverbote,
- GPS- oder Funkausfälle,
- technische Störungen außerhalb seines Einflussbereiches,
- Ausfälle externer Plattformen oder Cloud-Dienste.
§ 14 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt befreien die Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.
(2) Hierzu zählen insbesondere:
- Naturereignisse,
- behördliche Maßnahmen,
- Flugverbote,
- Krieg,
- Terrorismus,
- Pandemien,
- Strom- oder Netzausfälle.
§ 15 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden Datenschutzbestimmungen.
(2) Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.